Möglichkeiten zur finanziellen Förderung von Mittagessen

Der Mensaverein weist auf zwei Möglichkeiten hin, bei finanziellen Engpässen Unterstützung zu erhalten, damit jedes Kind eine warme Mahlzeit bekommen kann.

Zum einen gibt es das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Die BuT-Leistungen sollen allen Kindern und Jugendlichen die gleiche Teilhabe an Bildungschancen ermöglichen. Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch anmelden.
Der entsprechende Antrag auf das Bildungs- und Teilhabepaket kann hier heruntergeladen werden. Der Antrag muss im oberen Teil vollständig ausgefüllt sowie auf beiden Seiten unterschrieben sein.

Zum anderen gibt es den Härtefallfonds das Landes NRW: Der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Landes NRW unterstützt Kinder und Jugendliche, die in der Kindertagesbetreuung und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit sollen Kinder gleichgestellt werden, die sich in einer ähnlich schwierigen Situation befinden. Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung werden auch mehrtägige Klassenfahrten gefördert.

  • Genau wie beim BuT wenden sich interessierte Eltern zunächst an das Jobcenter oder Jugendamt bzw. an die Stadtverwaltung/Gemeinde. Dort können Sie einen Antrag stellen und erfahren auch, ob und welche Unterlagen/Bescheinigungen noch vorgelegt werden müssen.
  • Die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung wird mit einem Pauschbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert – soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  • Eltern müssen keinen Eigenanteil mehr übernehmen. 
    Weitere Informationen gibt es auf der Seite vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Anmeldung für neue 5-er-Klassen an der Gesamtschule

  • Die Anmeldung zum Mensa-Abonnement ist nur bis zum 31. Juli 2023 möglich.
  • Eine Abo-Nachmeldung ist am Einschulungstag nur bei sehr gutem Grund möglich (Nachrücker, Migrationsfamilie ohne Deutschkenntnisse…)
  • Für die Anmeldung das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und das ausgefüllte Formular an die genannte Adresse faxen oder mailen.
  • Während des Schuljahres ist ein Abonnement-Einstieg erst wieder zum Halbjahr möglich.
  • Das Abonnement gilt für ein komplettes Schuljahr, unterjährige Kündigungen werden nur in Ausnahmefällen angenommen (Schulwechsel, Umzug…)
  • Das 3-Tage-Abo gilt für Montag, Mittwoch und Donnerstag.
  • Wer „Bildung und Teilhabe“ ankreuzt, muss zusätzlich seine Bankverbindung angeben und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beifügen. Solange das Amt nicht zahlt, wird der Beitrag monatlich vom Konto abgebucht.
  • Erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides wird die Überzahlung erstattet. Der Bewilligungsbescheid muss zwingend eingereicht werden. Ansonsten wird nicht erstattet.
  • Mit Zahlungseingang des Amtes werden ab dann die Beiträge nicht mehr vom Konto abgebucht. Zum Hintergrund: Das Amt zahlt ohne Angaben, welche Monate gemeint sind. Von daher brauchen wir den Bewilligungsbescheid, um eine Zuordnung treffen zu können.

Anmeldung für neue 5-er Klassen am Gymnasium

  • Die Anmeldung zum Mensa-Abonnement ist nur bis zum 31. Juli 2023 möglich.
    Eine Abo-Nachmeldung ist am Einschulungstag nur bei sehr gutem Grund möglich (Nachrücker, Migrationsfamilie ohne Deutschkenntnisse…)
    Für die Anmeldung das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und das ausgefüllte Formular an die genannte Adresse faxen oder mailen.
  • Während des Schuljahres ist ein Abonnement-Einstieg erst wieder zum Halbjahr möglich.
  • Das Abonnement gilt für ein komplettes Schuljahr, unterjährige Kündigungen werden nur in Ausnahmefällen angenommen (Schulwechsel, Umzug…)
  • Das 3-Tage-Abo gilt für Montag, Mittwoch und Donnerstag. Auch dann, wenn die flexible Drehtür am Mittwoch genutzt wird. Schulende ist am Mittwoch um 14.15 Uhr.
  • Zum 3-Tage-Abo kann wahlweise der Dienstag und/oder der Freitag für jeweils 11 € pro Monat dazu gebucht werden. Auch das muss bis zum 31. Juli geschehen sein. Eine genaue Übersicht über die Möglichkeiten gibt es auf der Abonnementseite.
  • Wer „Bildung und Teilhabe“ ankreuzt, muss zusätzlich seine Bankverbindung angeben und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beifügen. Solange das Amt nicht zahlt, wird der Beitrag monatlich vom Konto abgebucht.
  • Erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides wird die Überzahlung erstattet. Der Bewilligungsbescheid muss zwingend eingereicht werden. Ansonsten wird nicht erstattet.
    Mit Zahlungseingang des Amtes werden ab dann die Beiträge nicht mehr vom Konto abgebucht. Zum Hintergrund: Das Amt zahlt ohne Angaben, welche Monate gemeint sind. Von daher brauchen wir den Bewilligungsbescheid, um eine Zuordnung treffen zu können.

Leitung für Koch- und Back-AG gesucht

Ihr backt oder kocht leidenschaftlich gern? Und habt Spaß daran, dieses Wissen an Kinder weiterzugeben?

Wenn Ihr dann noch donnerstags während der Schulzeiten von 14 bis 16 Uhr zwei Stunden Zeit übrig habt, seid Ihr genau die Person, die der Mensaverein Würselen sucht. Denn wir möchten gerne an der Gesamtschule Würselen ein Koch- und Back- AG für die Unterstufe (10- bis 12-Jährige) anbieten und suchen dafür ab sofort eine
Koch- und Back- AG-Leitung (m/w/d)
als Minijob oder Ehrenämtler mit Aufwandsentschädigung.

Rezepte und Ideen liegen vor, können aber auch eingebracht werden. Genutzt wird eine der beiden Schulküchen in der Gesamtschule Würselen, Krottstaße 64a.

Für eine möglichst erfolgreiche Wissensvermittlung ist es notwendig, dass Ihr Deutsch mindestens auf Level B2 (Selbständige Sprachverwendung) beherrscht (oder Muttersprachler seid).

Außerdem müsst Ihr ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Hygienebelehrung absolvieren. Bezahlt wird der gesetzliche Mindestlohn.

Bewerbungen schickt bitte per E-Mail an info@mensaverein-wuerselen.de.

Küchenhilfen gesucht

Der Mensaverein Würselen e.V. sucht ab sofort
Küchenhilfen (m/w/d)
für den Essraum, die Essensausgabe und die Spülküche als Minijob oder Ehrenämtler mit Aufwandsentschädigung.

Wenn Ihr im Trubel mit quirligen 10-Jährigen gelassen bleibt, Essensreste unter den Schuhsohlen mit einem Lächeln einfach entfernt und nach jedem Arbeitstag mit dem guten Gefühl nach Hause gehen wollt, etwas für Kinder in Deutschland getan zu haben, dann seid Ihr hier genau richtig.

Die Arbeitszeiten sind außerhalb der Ferien immer Montag, Mittwoch und Donnerstag von 12.15 bis 15.15 Uhr. Arbeitsort ist die Gesamtschule Würselen, Krottstaße 64a.

Für eine reibungslose Kommunikation (und wenn Hunderte hungrige Kinder die Mensa stürmen, wird es schon mal etwas hektisch und laut;-) ist es notwendig, dass Ihr Deutsch mindestens auf Level B1 (Fortgeschrittene Sprachverwendung) beherrscht (oder Muttersprachler seid).

Außerdem müsst Ihr ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und eine Hygienebelehrung absolvieren. Bezahlt wird der gesetzliche Mindestlohn.

Bewerbungen schickt bitte per E-Mail an info@mensaverein-wuerselen.de.

Das Büffet wird wieder eröffnet!

Die Buffet-Wagen kommen wieder zum Einsatz.

Gute Nachrichten zum Beginn des neuen Schuljahrs: Die Schulmensen an Gymnasium und Gesamtschule Würselen werden wieder zum beliebten Büffet-System zurückkehren.

Da drei Jahrgänge coronabedingt dieses Konzept noch gar nicht kennen, wird die Rückkehr schrittweise erfolgen:

  • Die erste Portion gibt es nach wie vor an der Essensausgabe, das Nachschlagbüffet für Nachschlag, Gemüse und Alternativen ist aber wieder geöffnet. Die Portionen werden jetzt aber wieder normale Größen haben.
  • Am Salatbüffet gibt es zunächst vorportionierte Schälchen und in ca. drei Wochen dann ein offenes Angebot, aus dem die Schüler*innen frei wählen können.
  • Das Nachtischbüffet öffnet wieder, wenn Nachschlag und Salat geübt sind und funktionieren.:-)

Und was ist sonst noch neu?

  • Aktuell gilt an den Schulen KEINE Maskenpflicht. Das betrifft auch die Mensa. Maske und Handdesinfektion werden dennoch empfohlen!
  • Es gibt keine festen Sitzplätze und Sitzpläne mehr. Jeder darf sich hinsetzen, wo er mag.
  • Die Wasserspender dürfen wieder zum Befüllen der eigenen Trinkflaschen genutzt werden.

Das Mensateam hofft sehr, dass dieses Angebot jetzt dauerhaft aufrechterhalten weden kann.

Mensapreise im Schuljahr 2022/23

Die steigenden Kosten für Lebensmittel machen leider auch vor den Schulmensen nicht halt. Zum Schuljahr 2022/23 müssen wir die Preise für Abonnements und 10er-Karten moderat anheben. Für bereits früher abgeschlossene Abonnements müssen die Daueraufträge entsprechend angepasst werden.

Wie bisher bleiben die Mahlzeiten für Kinder, die an der Unterstützung „Bildung und Teilhabe“ teilnehmen, bei entsprechendem Nachweis weiterhin kostenlos.

Hier eine Übersicht.
Gesamtschule:

  • Vollabo mit drei warmen Mahlzeiten (Montag, Mittwoch, Donnerstag): 34 Euro/Monat
  • 10er-Karte (ab Klasse 11): 40 €
  • 10er Karte Lehrkräfte: 44 €

Gymnasium:

  • Vollabo (5. und 6. Klasse) für drei warme Mahlzeiten ( Montag, Mittwoch, Donnerstag): 34 Euro/Monat
  • Vollabo (5. und 6. Klasse) für vier warme Mahlzeiten ( Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag): 45 Euro/Monat
  • Vollabo (5. und 6. Klasse) für fünf warme Mahlzeiten (Montag bis Freitag): 56 Euro/Monat
  • Teilabo ab Klasse 7: bei einer verbindlich gebuchten warmen Mahlzeit/Woche: 12 €/Monat
  • Teilabo ab Klasse 7: bei zwei verbindlich gebuchten warmen Mahlzeit/Woche: 24 €/Monat
  • 10er-Karte (ab Klasse 7): 40 €
  • 10er Karte Lehrkräfte: 44 €

Das waren die Sommer-Ferienspiele 2022

Zwei ereignisreiche Wochen liegen hinter dem Mensateam, das für Fünft- bis Siebtklässler von Gymnasium und Gesamtschule abwechslungsreiche Ferienspiele organisierte.

Ob gemütlicher Kino-Nachmittag mit selbstgemachtem Popcorn, ein Ausflug in den Tierpark Alsdorf, ausgiebiges Toben auf den Spielplätzen der Umgebung oder kreative Verzierung von süßen Donuts – die Kinder verbrachten jeweils abwechslungsreiche fünf Tage. Und sobald es das Wetter zuließ, durfte eine zünftige Wasserschlacht nicht fehlen – bei der auch die Teamer*innen nicht trocken blieben.

Betrifft: 10er-Abschlussklasse der Gesamtschule

Mit Ende des Schuljahres 2021/2022 endet das Mensa-Abo des jetzigen 10er-Jahrgangs automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Mit dem weiteren Besuch der Oberstufe kann ein neues Mensa-Abo abgeschlossen werden. Hierfür stehen zwei Optionen zur Verfügung: Neben dem bekannten 3-Tage-Abo (34 Euro/Monat) bieten wir nun auch ein 10er-Abo an. Die zehn Essen eines 10er-Abos können beliebig verbraucht werden. Für dessen erstmalige Einrichtung schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Mensaverein und nennen den Namen des Schülers/der Schülerin. Anschließend überweisen Sie den Betrag von 40 Euro auf das Konto des Vereins bei der Sparkasse mit der IBAN DE88 3905 0000 1071 2894 07 und schreiben in den Verwendungszweck „GS Oberstufe Vorname, Nachname“. Wir richten dann das 10er-Abo ein. Sollte bereits ein Mensachip vorhanden sein, werden die zehn Essen diesem zugeordnet. Ansonsten wird ein neuer Mensachip ausgegeben.

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