Anmeldung für neue 5-er Klassen an der Gesamtschule

  • Die Anmeldung zum Mensa-Abonnement ist nur bis zum 31. Juli 2024 möglich.
  • Eine Abo-Nachmeldung ist am Einschulungstag nur bei sehr gutem Grund möglich (Nachrücker, Migrationsfamilie ohne Deutschkenntnisse…)
  • Für die Anmeldung das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und das ausgefüllte Formular an die genannte Adresse faxen oder mailen.
  • Während des Schuljahres ist ein Abonnement-Einstieg erst wieder zum Halbjahr möglich.
  • Das Abonnement gilt für ein komplettes Schuljahr, unterjährige Kündigungen werden nur in Ausnahmefällen angenommen (Schulwechsel, Umzug…)
  • Das 3-Tage-Abo gilt für Montag, Mittwoch und Donnerstag.
  • Wer „Bildung und Teilhabe“ ankreuzt, muss zusätzlich seine Bankverbindung angeben und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beifügen. Solange das Amt nicht zahlt, wird der Beitrag monatlich vom Konto abgebucht.
  • Erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides wird die Überzahlung erstattet. Der Bewilligungsbescheid muss zwingend eingereicht werden. Ansonsten wird nicht erstattet.
  • Mit Zahlungseingang des Amtes werden ab dann die Beiträge nicht mehr vom Konto abgebucht. Zum Hintergrund: Das Amt zahlt ohne Angaben, welche Monate gemeint sind. Von daher brauchen wir den Bewilligungsbescheid, um eine Zuordnung treffen zu können.

Anmeldung für neue 5-er Klassen am Gymnasium

  • Die Anmeldung zum Mensa-Abonnement ist nur bis zum 31. Juli 2024 möglich.
    Eine Abo-Nachmeldung ist am Einschulungstag nur bei sehr gutem Grund möglich (Nachrücker, Migrationsfamilie ohne Deutschkenntnisse…)
    Für die Anmeldung das Anmeldeformular herunterladen, ausfüllen und das ausgefüllte Formular an die genannte Adresse faxen oder mailen.
  • Während des Schuljahres ist ein Abonnement-Einstieg erst wieder zum Halbjahr möglich.
  • Das Abonnement gilt für ein komplettes Schuljahr, unterjährige Kündigungen werden nur in Ausnahmefällen angenommen (Schulwechsel, Umzug…)
  • Das 3-Tage-Abo gilt für Montag, Mittwoch und Donnerstag. Auch dann, wenn die flexible Drehtür am Mittwoch genutzt wird. Schulende ist am Mittwoch um 14.15 Uhr.
  • Zum 3-Tage-Abo kann wahlweise der Dienstag und/oder der Freitag für jeweils 11 € pro Monat dazu gebucht werden. Auch das muss bis zum 31. Juli geschehen sein. Eine genaue Übersicht über die Möglichkeiten gibt es auf der Abonnementseite.
  • Wer „Bildung und Teilhabe“ ankreuzt, muss zusätzlich seine Bankverbindung angeben und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag beifügen. Solange das Amt nicht zahlt, wird der Beitrag monatlich vom Konto abgebucht.
  • Erst nach Vorlage des Bewilligungsbescheides wird die Überzahlung erstattet. Der Bewilligungsbescheid muss zwingend eingereicht werden. Ansonsten wird nicht erstattet.
    Mit Zahlungseingang des Amtes werden ab dann die Beiträge nicht mehr vom Konto abgebucht. Zum Hintergrund: Das Amt zahlt ohne Angaben, welche Monate gemeint sind. Von daher brauchen wir den Bewilligungsbescheid, um eine Zuordnung treffen zu können.

Möglichkeiten zur finanziellen Förderung von Mittagessen

Der Mensaverein weist auf zwei Möglichkeiten hin, bei finanziellen Engpässen Unterstützung zu erhalten, damit jedes Kind eine warme Mahlzeit bekommen kann.

Zum einen gibt es das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Die BuT-Leistungen sollen allen Kindern und Jugendlichen die gleiche Teilhabe an Bildungschancen ermöglichen. Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch anmelden.
Der entsprechende Antrag auf das Bildungs- und Teilhabepaket kann hier heruntergeladen werden. Der Antrag muss im oberen Teil vollständig ausgefüllt sowie auf beiden Seiten unterschrieben sein.

Zum anderen gibt es den Härtefallfonds das Landes NRW: Der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Landes NRW unterstützt Kinder und Jugendliche, die in der Kindertagesbetreuung und in Schulen an einer gemeinsamen Mittagsverpflegung teilnehmen und die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit sollen Kinder gleichgestellt werden, die sich in einer ähnlich schwierigen Situation befinden. Neben der Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung werden auch mehrtägige Klassenfahrten gefördert.

  • Genau wie beim BuT wenden sich interessierte Eltern zunächst an das Jobcenter oder Jugendamt bzw. an die Stadtverwaltung/Gemeinde. Dort können Sie einen Antrag stellen und erfahren auch, ob und welche Unterlagen/Bescheinigungen noch vorgelegt werden müssen.
  • Die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung wird mit einem Pauschbetrag und grundsätzlich für das gesamte Schuljahr gefördert – soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
  • Eltern müssen keinen Eigenanteil mehr übernehmen. 
    Weitere Informationen gibt es auf der Seite vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.
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